Die ASAP Personal Service GmbH (im Folgenden „ ASAP Personal Service“) stellt dem Kunden auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags vorübergehend Mitarbeitende am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung. Diese Leistungen erfolgen gemäß den nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung (AVA). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie mit den AVA übereinstimmen oder schriftlich von ASAP Personal Service bestätigt wurden.
1.1. Die von ASAP Personal Service überlassenen Mitarbeitenden werden gemäß dem fachlichen Anforderungsprofil des Kunden ausgewählt und dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Änderungen des Einsatzortes oder innerbetriebliche Personalumsetzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch ASAP Personal Service . Es ist dem Kunden untersagt, die Mitarbeitenden mit der Beförderung, dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln zu betrauen.
1.2. Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeitenden den Weisungen des Kunden und arbeiten unter dessen Aufsicht. Es entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und den überlassenen Mitarbeitenden. Änderungen in Art und Umfang der Tätigkeit oder Arbeitszeit müssen mit ASAP Personal Service abgestimmt werden.
2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
2.1. Der Kunde übernimmt während des Einsatzes die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe vor Ort gewährleistet sind.
2.2. Bei Tätigkeiten, die eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erfordern, hat der Kunde diese vor Beginn des Einsatzes durchzuführen. Bei Einsätzen zu besonderen Zeiten oder an Feiertagen, die behördliche Genehmigungen erfordern, ist der Kunde verantwortlich, diese einzuholen.
2.3. Der Kunde muss sicherstellen, dass die überlassenen Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit umfassend über die Arbeitsplatzbedingungen sowie mögliche Gefahren informiert werden.
2.4. Arbeitsunfälle sind ASAP Personal Service unverzüglich zu melden, und meldepflichtige Unfälle sind der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
2.5. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, haftet er für dadurch entstandene Lohnausfälle oder andere Schäden.
3. Verschwiegenheit
ASAP Personal Service und die überlassenen Mitarbeitenden verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden.
4. Zurückweisung von Mitarbeitenden
4.1. Der Kunde kann einen Mitarbeitenden innerhalb von vier Stunden nach Arbeitsbeginn zurückweisen, wenn die Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen.
4.2. Eine Zurückweisung ist ebenfalls möglich, wenn ein Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB rechtfertigt.
4.3. Jede Zurückweisung bedarf der schriftlichen Mitteilung an ASAP Personal Service mit Angabe der Gründe.
5. Austausch von Mitarbeitenden
5.1. Nach einer berechtigten Zurückweisung ist ASAP Personal Service berechtigt, einen fachlich gleichwertigen Mitarbeitenden zu stellen, sofern die ursprüngliche Auswahl nicht ordnungsgemäß erfolgte.
5.2. ASAP Personal Service kann aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen jederzeit Mitarbeitende austauschen und durch qualifiziertes Personal ersetzen.
6. Vergütung und Zuschläge6.1. Grundlage für die Abrechnung ist der vereinbarte Stundenverrechnungssatz bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden.
6.2. Für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit gelten Zuschläge, die vorab mit ASAP Personal Service abgesprochen werden müssen.
6.3. Fahrtkosten und Auslagen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erstattet.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen werden wöchentlich oder mindestens monatlich ausgestellt. Sie sind ohne Abzug sofort zahlbar.
7.2. Bei Zahlungsverzug ist ASAP Personal Service berechtigt, offene Beträge sofort fällig zu stellen und bis zur Zahlung die Überlassung von Mitarbeitenden auszusetzen.
8. Übernahme und Vermittlung von Mitarbeitenden
8.1. Geht der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem überlassenen Mitarbeitenden ein, ist ASAP Personal Service berechtigt, ein Vermittlungshonorar zu berechnen.
8.2. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Bruttomonatsgehalt des Mitarbeitenden.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. ASAP Personal Service haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Mitarbeitenden.
9.2. Für Schäden, die durch die überlassenen Mitarbeitenden entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.
9.3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ASAP Personalservice vor.
10. Kündigung
10.1. Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von fünf Arbeitstagen gekündigt werden.
10.2. Eine fristlose Kündigung ist bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung möglich.
11. Schlussbestimmungen11.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11.2. Gerichtsstand ist Lüneburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.